Coronavirus

Wir hoffen Sie hatten erholsame Winterferien! Waren Sie in Italien beim Skifahren? Auf Teneriffa um Sonne zu tanken? Ganz egal wo Sie waren – das Thema Coronavirus ist in aller Munde.

Das Kultusministerium hat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit folgende Informationen für die Situation an bayerischen Schulen zusammengestellt:

Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China wird vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Task Force Infektiologie des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt.  Bisher sind in Deutschland einige wenige Infektionsfälle aufgetreten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass zukünftig einzelne Fälle durch Reiserückkehrer importiert werden. (Stand 28.2.20)

Als begründete Verdachtsfälle können daher nur Personen mit Atemwegssymptomatik betrachtet werden, die sich in den letzten 14 Tagen entweder im Risikogebiet (für das Risikogebiet gilt jeweils die aktuelle Definition des RKI) aufgehalten haben oder engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten.

Hat die Schule Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen, nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Staatlichen Gesundheitsamt (GA) auf. Die Betroffenen bzw. ggfs. deren Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren.

Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.

Die Schulleitungen setzen die notwendigen Maßnahmen um.

Das Infektionsgeschehen ist ein sich derzeit dynamisch entwickelndes Szenario, weshalb für tagesaktuelle Informationen auf die Internetseiten des LGL (www.lgl.bayern.de) verwiesen wird.

Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (aktuelle Definition siehe oben) waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zusetzen . Die Nichtteilnahme am Unterricht ist dann entschuldigt. Für alle anderen Kinder gilt die Schulpflicht!

Auf ärztliche Atteste wird in nächster Zeit wegen der angespannten Lage in vielen Praxen verzichtet. Und wir bitten Sie erneut – wie auch schon vor der neuen Atemwegserkrankung : lassen Sie Ihr krankes Kind daheim! Auch eine angekündigte Probe ist kein Grund andere Kinder anzustecken!

Sollten Unsicherheiten oder weiterer Informationsbedarf bestehen, können folgende Links dienen bzw. an Betroffene oder interessierte Personen weitergeben werden: