In der Grundschule Rieneck werden im Schuljahr 2024/2025 74 Kinder unterrichtet.
Schulleiter: Michael Bäuerlein
Sprechstunden: bitte melden Sie sich bei Bedarf vorher an!
Frau Walther (1): Do 12.15
Herr Bäuerlein (2): Do 9.50
Frau Heiß (3): Mi 10.35
Frau Wolf (4): Do 8.45
Ohne Klassenführung:
Frau Maiberger: Do 12.15
Frau Ruß, Lehramtsanwärterin
Außerdem unterrichten an unserer Schule Frau Höhn (WG) und Frau Weber (evang. Rel.).
Kontakt?
michael.baeuerlein [at] @gs‐rieneck [dot] de
katja.heiss [at] gs‐rieneck [dot] de
stephanie.wolf [at] gs‐rieneck [dot] de
franziska.walther [at] gs‐rieneck [dot] de
tanja.stadler [at] gs‐rieneck [dot] de
ralf.schmidt [at] gs‐rieneck [dot] de
Als Lehrer unterrichten:
Werken/Textiles Gestalten (WTG) / Religion /OGS
Frau Peggy Riedel von der Arbeitsgemeinschaft Diakonisches Werk Würzburg e.V., EKJH, EAL e.V. organisiert die Offene Ganztagsschule. In der OGS an unserer Schule werden die angemeldeten Kinder täglich nach dem Unterricht empfangen. Es wird gemeinsam gespielt, gegessen und die schriftlichen Hausaufgaben werden in der Gruppe angefertigt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Link „Offene Ganztagsschule„.
Verwaltung / Hausmeister
In der Verwaltung arbeitet jeden Mittwoch und Freitag Frau T. Stadler.
Um die Sauberkeit und die Pflege der Einrichtung bemüht sich vorbildlich unser Hausmeister Ralf Schmidt und Frau Schmitt.
MSD
Frau Annika Neuf
Der Mobile sonderpädagogische Dienst (MSD) gibt Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Hilfen, damit diese in einer Regelklasse unterrichtet werden können. Der im MSD tätige Sonderschullehrerin würde Kinder direkt in unserer Schule betreuen. Der MSD hat folgende Aufgaben:
Diagnose und Förderung
Beratung der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und Schüler
Koordinierung der Förderung
Fortbildung der Lehrkräfte
Ziel der MSD Arbeit ist es Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in unsrer Schule zu fördern, damit diese integriert bleiben oder werden.
Der Mobile sonderpädagogische Dienst wird über die Schulleitung unsrer Schule beim zuständigen Förderzentrum beantragt. Natürlich können Eltern ebenfalls die Initiative ergreifen. Die sonderpädagogischen Förderzentren werden aber immer nur bei gleichzeitiger Zustimmung von Eltern und Schule tätig.
Tel. 0931/13287
Unsere Schüler im Schuljahr 2023/24
Was ist Inklusion?
Was macht den Reichtum einer Gesellschaft aus? Wirtschaftliche Macht? Politische Sicherheit? Oder kulturelle Vielfalt? Es ist von jedem etwas. Dennoch: Eine Gesellschaft besteht aus Menschen. Und sie sind es, die das Wohl einer Gesellschaft prägen – und zwar in allen wichtigen Lebensbereichen.
Um nichts anderes geht es bei Inklusion: Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.
Die UN-Konvention
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel der UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht in den Alltag umzusetzen ist nun Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten: Seit März 2007 sind sie dazu aufgerufen, den Vertrag zu unterschreiben und damit die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen.
Impulse setzen, Gesetzgebung weiterentwickeln
Mittlerweile haben 153 Staaten die Konvention unterzeichnet (Stand 1/2012). Damit verpflichten sie sich, den Vertrag zu ratifizieren, ihn also in die nationale Gesetzgebung zu übertragen. In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten. Zwar waren in der deutschen Gesetzgebung schon vorher einige Regelungen enthalten, um die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen: So verbietet beispielsweise das Grundgesetz die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art. 3 Abs. 3). Auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verfolgt dieses Ziel und im Sozialgesetzbuch ist das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festgelegt (SGB IX). Dennoch gibt es viele Bereiche, in denen die UN-Konvention weiter geht und der deutschen Gesetzgebung wichtige Impulse gibt.
Ein Beispiel dafür ist das Bildungssystem: In Deutschland besuchen bisher nur wenige Kinder mit Behinderung eine Regelschule. Die UN-Konvention fordert jedoch von allen Vertragsstaaten erhebliche Anstrengungen im Schulbereich – Kinder mit und ohne Behinderung sollen also in Zukunft gemeinsam unterrichtet werden können. Die Bundesländer sind daher verpflichtet, ihre Schulgesetze anzupassen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen.
50 Artikel für ein gleichberechtigtes Leben
Bildung ist nicht der einzige Lebensbereich, auf den die UN-Behindertenrechtskonvention eingeht. In 50 Artikeln setzt sich das Abkommen intensiv mit alltäglichen Themen auseinander. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sehr früh Menschen mit Behinderung in die Verhandlungen einbezogen wurden. Das Ergebnis sind also präzise und sehr konkrete Regelungen, wie beispielsweise das Recht auf Barrierefreiheit: Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, Gebäude, Straßen oder Transportmittel so zu gestalten, dass sie für jeden zugänglich sind (Artikel 9). Oder beim Recht auf ein selbstbestimmtes Leben: Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit bekommen „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“ (Artikel 19) möchten. Und die UN-Konvention fordert einen offenen Arbeitsmarkt, auf dem Menschen mit und ohne Behinderung tätig sind (Artikel 27).
Aktionspläne in Deutschland
Am 3. August 2011 hat die Bundesregierung den knapp achtzigseitigen ersten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen, der dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen während seiner 6. Sitzung im September 2011 vorgelegt worden ist. Der Staatenbericht beurteilt die Behindertenpolitik in Deutschland als positiv und sieht selbst in der äußerst geringen Quote von Schülern mit Förderbedarf in den allgemeinen Schulen einen Erfolg, der lediglich fortgeführt werden müsse.
Dieser positiven regierungsoffiziellen Sichtweise auf die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung haben viele Behindertenorganisationen bereits im Vorfeld der Entstehung des Berichts widersprochen.
Taten gefordert
Dem Staatenbericht ist der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung in Kurzfassung beigefügt. Dieser im Juni 2011 vorgestellte „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ trägt den Titel „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Er beschreibt „rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen.“ Diese Maßnahmen sind allerdings im Wesentlichen kleinere Modellprojekte, die etwa die Erstellung von Evaluationsberichten anregen oder sehr allgemeine Ankündigungen umfassen, wie beispielsweise zur Neuausrichtung des Werkstättenrechts. Auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung wurde von dem Netzwerk Artikel 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter – und anderen Behindertenverbänden als unzureichend kritisiert.
Im Oktober 2011 gründete sich mit der Allianz zur Behindertenrechtskonvention (BRK-Allianz) eine Arbeitsgruppe von Nichtregierungsorganisationen, die bis Ende 2012 einen sogenannten Schattenbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung erarbeiten wird. Die Arbeit der BRK-Allianz wird von der Aktion Mensch unterstützt.
aus: www.aktion-mensch.de
Behinderte bzw. deren Eltern können beim Bezirk oder der örtlichen Jugendhilfe einen sog. „Schulbegleiter“ beantragen, der ihnen auf dem Schulweg und bei der Alltagsbewältigung im Unterricht hilft – und zwar individuell je einem Schüler nach dessen persönlichen Bedürfnissen.
Derzeit gibt es in Bayern (nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände, entnommen aus der „Main
post“ vom 2.2.13) etwa 700 Schulbegleiter.
Dieser Schulbegleiter ist jedoch nicht pädagogisch ausgebildet oder ein „Nachhilfelehrer“.
Hilfen und Infos gibt es auch bei: www.intakt.info!!!
Hilfen
Staatliche Schulberatungsstelle für Unterfranken
Ludwigkai 4
97972 Würzburg
Tel. 0931/7945-410
Schulpsychologische Beratung
Klaudia Roth
im Staatlichen Schulamt
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel. 09353/793-1205
Sprechzeiten: Mo 7.45-8.45 Uhr, Do 7.30-8.30 Uhr
Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder im Landkreis MSP
Langgasse 12
97753 Karlstadt
Tel. 09353/1580
Polizeipräsidium Unterfranken
Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg
Tel. 0931/4570
Kreisjugendamt
-Kommunale Jugendarbeit-
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel. A-K: Frau Fischer 09353/793-1527, L-Z: Frau Neuner 09353/793-1526, Außenstelle Ringstraße
Staatl. Gesundheitsamt Karlstadt
Rudoph-Glauber-Str. 28
97753 Karlstadt
Tel. 09353/793-1600
Wildwasser Würzburg e.V.
Beratung, Information und Selbsthilfe bei Gewalterfahrung
Neutorstr. 11
97070 Würzburg