Rosenmontagsumzug

Drive In in den Faschingsferien? Wenn es sein muss, dann so!

Und Dienstag 10.00 Uhr Faschingsonlinesitzung im Klassenzimmer Walther/Wolf. Wir Kinder sollen schließlich wegen dem Lockdown viel Spaß nachholen, meint das Kultusministerium. Oder war das anders gemeint?

Online Faschingssitzung am Dienstag, die ganze Schule konnte in einem Online Klassenzimmer feiern!

Kindergarten – Grundschule

Das beste Kind der Welt – Ihr Kind – kommt in die Schule? Sie haben Bedenken wegen der Pandemie, die sich ja auch auf die Vorschulkinder auswirkt? Ihr Kind ist ein Korridorkind? Wie kann dieses Jahr die Einschulung aussehen? Gibt es schon Termine? Bevor Sie weiterlesen hier einige wichtige Daten:

Elternabend Kindergarten/ Grundschule war am Di, 23.2. auf dem Portal unserer Erstklässler. 

Schuleinschreibung leider auch dieses Jahr nicht persönlich. Stand April: es kommt wieder eine erste Klasse zustande (falls in Bayern die letztjährigen Mindestklassenstärken bleiben). Abgabe war der 23.3.!

Elternabend 1. Klasse Anfang Juli, nachdem Ihre Kinder unsere Schule besucht haben 

Kennenlernnachmittag am Mo, 13.9. 16.00-17.30 Uhr (Eltern und Kinder)

Erster Schultag am Di, 14.9. 8.00 bis 10.30 Uhr

Das muss man wissen:

Jedes Kind, das bis zum 30.09.2021 6 Jahre alt wird, ist anmeldepflichtig. Kinder, die im Zeitraum 1. Juli bis 30. September 6 Jahre alt werden („Korridor“), können schulpflichtig werden. Alle in diesem Zeitraum geborenen Kinder durchlaufen das Anmeldeverfahren. Wenn Sie es uns erlauben, wenden wir uns wegen Ihrem Kind an die Erzieher. So können wir    eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung aussprechen.

Vorzeitige Einschulung: bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 6 Jahre alt werden, muss ein schulpsychologisches Gutachten die Schulfähigkeit bestätigen. Kinder, die vor dem 31. Dezember 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern ggf. vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung trifft hier die Schulleitung.  

Zurückstellung: auf Antrag der Eltern kann ggf. eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein schulpflichtiges Kind erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg … am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Einbezug aller zur Verfügung stehenden Informationen.